Schließung der Greensill Bank bringt Kommunen in Schieflage

Zeitschriften auf einem Tisch

Andreas M. Lang: Für betroffene Kommunen und institutionelle Investoren gilt es jetzt,
schnell zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.


Frankfurt, 08. März 2021 – Lange war die „Greensill Bank“ weitgehend unbekannt. Lediglich Nutzer von Zinsplattformen wie Weltsparen oder Zinspilot sowie einige Kämmerer
und institutionelle Investoren wie etwa Vermögensverwalter, Family Offices oder auch
Stiftungen konnten etwas mit dem Namen anfangen. Der Grund: Das Institut bot in der
Regel etwas höhere Zinsen als die Konkurrenz und ist zudem Mitglied des Einlagensicherungsfonds der Privatbanken. „Für kommunale und institutionelle Investoren, deren Einlagen im Gegensatz zu dem Geld der Privatanleger nicht über den Einlagensicherungsfond abgesichert sind, ging es vor allem darum, die von vielen anderen Instituten verlangten Negativzinsen zu vermeiden“, erklärt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.


Spätestens, seit die Bank von der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin vor wenigen Tagen
geschlossen wurde, ist es mit der Unbekanntheit vorbei. „Hier droht – nach Wirecard –
der nächste große Finanzskandal in Deutschland. Vielen Kommunen stehen Verluste in
zweistelliger Millionenhöhe ins Haus. Für betroffene Kommunen und Investoren gilt es
jetzt, schnell zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, ergänzt Andreas
M. Lang, ebenfalls von Nieding + Barth.


Grund für die Schließung war laut BaFin, dass das Institut nicht in der Lage gewesen sei,
den Nachweis über die Existenz einiger bilanzierter Forderungen zu erbringen. Hinweise
auf Probleme der Bank hatte es dem Vernehmen nach schon deutlich früher gegeben. So
hat der Prüfungsverband des Deutschen Bankenverbands die BaFin wohl schon Anfang
2020 darüber informiert, dass die Greensill Bank sich nicht an Regeln des Verbands halte
und zudem ihr Geschäft zu schnell ausweite. „Die Bilanzsumme der Bank ist 2019 regelrecht explodiert. Sie stieg von rund 666 Millionen Euro 2018 auf 3,8 Milliarden Euro im
Folgejahr. Bei den Einlagen ging es von 582 Millionen auf 3,3 Milliarden nach oben“, sagt
Lang. Das hätte, insbesondere im Zusammenhang mit der ausgeprägten Abhängigkeit
von der mittlerweile ums wirtschaftliche Überleben kämpfenden Muttergesellschaft der
Bank, der britisch-australischen Greensill Capital, die Aufsicht alarmieren müssen, ist der
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überzeugt.


Greensill Capital verdient sein Geld mit sogenannter „Lieferkettenfinanzierung“. Dabei
lassen Kunden, oft internationale Konzerne, sich den Kauf von Waren oder Dienstleistungen vorfinanzieren und dehnen so ihre Zahlungsfrist aus. Greensill Capital bezahlte die
aufgekauften Lieferanten-Forderungen wiederum mit Geld von Investoren. Dazu wurden
zum einen die offenen Rechnungen in anleiheähnliche Papiere verpackt, die über Fonds
verkauft wurden. Zum anderen wurde das über die deutsche Greensill Bank über Festgeldkonten eingesammelte Geld genutzt, um das Geschäft des Mutterkonzerns bei der
Lieferkettenfinanzierung zu finanzieren. „Diese Verflechtung wurde nun zu einem echten
Bumerang“, sagt Nieding.


„Die betroffenen Kommunen müssen nun aufpassen, dass sie den Schaden begrenzen.
Zudem droht aber durchaus auch die Gefahr, dass auf die verantwortlichen Personen
selbst Verfahren zukommen. Wir haben das in früheren Mandaten im Zusammenhang
mit den sogenannten CMS Spread Ladder Swaps bei Kommunen und kommunalen Gesellschaften erlebt. Die handelnden Personen sollten sich deshalb möglichst frühzeitig
fachkundig beraten lassen“, rät Nieding.

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