Bank- und Kapitalmarktrecht
Kapitalmarkt.
Investments.
Beratung.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Finanzinstituten und Anlegern befasst. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, darunter die Ausgabe und den Handel von Wertpapieren, die Regulierung von Finanzmärkten und Investmentfonds, die Aufsicht über Banken und Finanzinstitute sowie die Vertretung von Anlegern in gerichtlichen Verfahren.
Rechtsanwälte, die auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sind, beraten ihre Mandanten zu Fragen wie Wertpapieremissionen, Börsengängen, Unternehmensübernahmen, Investmentfonds, Kapital-anlageprodukten und anderen Finanzinstrumenten. Sie vertreten auch Anleger in Schadens-ersatzverfahren gegen Banken und andere Finanzinstitute und unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung von Regulierungen und Compliance-Vorschriften.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, da sich die Finanzmärkte ständig weiterentwickeln und neue rechtliche Herausforderungen für Anleger und Unternehmen entstehen. Es erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, um in diesem Bereich tätig zu sein.
Umfassende Beratung im Finanzrecht.
In den vergangenen Jahren hat das Bank- und Kapitalmarktrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gründe sind unter anderem die Entwicklung immer komplexerer Anlagevehikel, die kürzer werdenden zeitlichen Abstände zwischen den Finanz- und Wirtschaftzkrisen sowie die damit verbundene steigende Insolvenzgefahr auch für Aktiengesellschaften.
Das Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrechts ist sehr breit. Es reicht von der fehlerhaften Anlageberatung über Fragen der Ad hoc-Publizität sowie Prospekt-haftungsansprüche und Shareholder Activism bis hin zur Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzfall.
Nachfolgend einige Beispiele für von der Kanzlei Nieding + Barth im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht betreute Mandate für institutionelle Investoren und/oder Privatanleger:
- Prospekthaftung
- Schadensersatz z. B. wegen Kapitalanlagebetrug
- Vertretung im Insolvenzverfahren/ Gläubigerausschuss
- Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz
Wir vertreten private und institutionelle Aktionäre in jährlich bis zu 150 Hauptversammlungen (HV) und nehmen dabei aktiv alle Aktionärsrechte wahr.
Dazu zählen :
- Stimmrechtsvertretung in der HV/Redebeiträge
- Sonderprüfungsanträge
- Squeeze-Out-Beratung
- Vertretung in aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Erzielung höherer Abfindungen
- Wahrnehmung der Aktionärsrechte in Umwandlungs- und Verschmelzungsfällen
- Corporate Governance Beratung
- Beratung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Prospekthaftung
- Widerruf / Kündigung der Anteile
- Abwehr von Nachschussforderungen
- Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
- Vertretung im Insolvenzverfahren
- Verstoß gegen den Investmentvertrag
- Prospekthaftung
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Prospekthaftung
- Widerruf / Kündigung der Anteile
- Abwehr von Nachschussforderungen
- Abwehr von nachteiligen Gesellschafterbeschlüssen
- Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
- Investmentfonds (Wertpapierfonds, Aktienfonds, Rentenfonds, Optionsfonds, „Neuer-Markt-Fonds“, etc.)
- Verletzung des Investmentvertrages
- Prospekthaftung
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Fehlerhafte Vermögensverwaltung
- Fehlerhafte Darlehenskündigungen
- Fehlerhafte Bürgschaften
- Verstöße gegen das Scheck- und Wechselgesetz
- Darlehensfinanzierte Fondsanteile / Schrottimmobilien
- Haustürwiderruf
- Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
- Fehlerhafte Anlageberatung
- Fehlerhafte Vermögensverwaltung
- Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug, Untreue und Unterschlagung
Juristische Lösungen für Ihre Anliegen.
Seit 30 Jahren bieten wir unseren Mandanten professionelle und kompetente Rechtsberatung.