Arbeitsrecht

Arbeitsentgelt. Arbeitsschutz. Arbeitszeit.

Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Rechts, der sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befasst (Individualarbeitsrecht). Es umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien definieren, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Seiten.

Zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechts gehören der Abschluss eines Arbeitsvertrags, die Arbeitszeit, der Arbeitsschutz, das Arbeitsentgelt, der Urlaubsanspruch, der Kündigungsschutz sowie die gesetzlichen Regelungen bei Arbeitsunfällen oder Krankheit.

Das Arbeitsrecht legt auch fest, welche Verpflichtungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. So muss der Arbeitgeber zum Beispiel sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesund sind und dass die Arbeitnehmer fair entlohnt werden. Der Arbeitnehmer hat hingegen die Pflicht, die vereinbarte Arbeit zu leisten und sich an die geltenden Arbeitszeitregelungen zu halten.

Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das verfahren vor den Arbeitsgerichten zur Rechtsbefriedigung beitragen

Zudem gibt es auch auf europäischer Ebene Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung oder zum Mindestlohn.

Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln.

Waage auf einem Tisch

Nieding + Barth ist eine Kanzlei, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht berät. Dabei umfasst ihr Tätigkeitsfeld ein breites Spektrum an arbeitsrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die in der Praxis auftreten können.

Ein Beispiel ist die arbeitsrechtliche Due Diligence bei allen Arten von M & A-Transaktionen. Die Kanzlei unterstützt hierbei Unternehmen, indem sie prüft, ob Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen und weitere arbeitsrechtliche Aspekte im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen. Hierdurch können potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und mögliche negative Folgen für die Transaktion vermieden werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Transaktionsbegleitung bei Betriebsübergängen. Nieding + Barth berät Unternehmen, wie sie im Falle eines Betriebsübergangs ihre arbeitsrechtlichen Pflichten erfüllen und ihre Mitarbeiter schützen können. Hierzu gehört auch die Erstellung von Sozialplänen oder Interessenausgleichen.

Des Weiteren erstellt die Kanzlei Verträge für Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände sowie für freie Mitarbeiter. Hierbei berät sie ihre Mandanten über die verschiedenen Vertragsmöglichkeiten und formuliert diese individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens oder des Mitarbeiters zugeschnitten.

In arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten steht die Kanzlei ihren Mandanten ebenfalls zur Seite. Hierbei vertritt sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen und setzt sich für die Durchsetzung der jeweiligen Interessen ein. Dabei verfolgt sie stets eine auf die individuelle Situation angepasste Strategie und arbeitet eng mit ihren Mandanten zusammen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Neben diesen Beispielen umfasst das Tätigkeitsfeld von Nieding + Barth auch Themen wie Aktienoptionspläne, Beratung zu Tarifvertragsinhalten und die Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Die Kanzlei bietet somit umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

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