Deutsches und Europäisches Kartellrecht

Wettbewerb.
Kartell.
Schadenersatz.

Das deutsche und europäische Kartellrecht hat zum Ziel, Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Markt zu verhindern und zu bekämpfen, um eine faire und offene Wettbewerbslandschaft zu gewährleisten.

Das deutsche Kartellrecht ist unter anderem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es verbietet zum Beispiel Absprachen zwischen Unternehmen (Kartelle), den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Übernahme, von Unternehmen, die den Wettbewerb erheblich einschränken würden. Das Bundeskartellamt ist die zentrale Behörde zur Durchsetzung des deutschen Kartellrechts.

Das europäische Kartellrecht ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Verordnung über die Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Europäische Kartellverordnung) geregelt. Es untersagt ähnlich wie das deutsche Kartellrecht Absprachen zwischen Unternehmen sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Europäische Kommission ist die zentrale Behörde zur Durchsetzung des europäischen Kartellrechts.

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem deutschen und europäischen Kartellrecht ist, dass das europäische Kartellrecht auch für grenzüberschreitende Fälle gilt, während das deutsche Kartellrecht in der Regel nur auf nationale Fälle anwendbar ist. Darüber hinaus können Unternehmen bei Verstößen gegen das europäische Kartellrecht wesentlich höhere Bußgelder drohen als bei Verstößen gegen das deutsche Kartellrecht.

Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen sichert Fairness.

Waage auf einem Tisch

Nieding + Barth hat sich auf die Vertretung von Geschädigten von deutschen und europäischen Kartellen spezialisiert und setzt Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten durch. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine hohe Expertise auf dem Gebiet des Kartellrechts und haben bereits in zahlreichen Verfahren erfolgreich Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten durchgesetzt.

Ein aktueller Schwerpunkt der kartellrechtlichen Tätigkeit von Nieding + Barth liegt dabei auf der Vertretung von Betroffenen des sogenannten LKW-Kartells gegen die jeweiligen LKW-Hersteller. Das LKW-Kartell war ein Zusammenschluss von großen europäischen LKW-Herstellern, die zwischen 1997 und 2011 Preisabsprachen getroffen haben sollen. Die betroffenen Unternehmen sollen durch die Absprachen ihre Preise künstlich hochgehalten und damit Kunden geschädigt haben. Nieding + Barth vertritt die betroffenen Kunden in diesem Fall und setzen Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten durch.

Darüber hinaus prüften wir auch Ansprüche von Betroffenen gegen das sogenannte KFZ-Kartell. Hierbei handelt es sich um ein Kartell von deutschen Automobilherstellern, das zwischen den 1990er Jahren und 2016 existiert haben soll. Die betroffenen Unternehmen sollen sich in diesem Fall auf die Verwendung bestimmter Technologien geeinigt haben und damit den Wettbewerb auf dem Markt eingeschränkt haben. Nieding + Barth berät betroffene Kunden zu den Erfolgsaussichten bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzungen und setz Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten durch.

Im Rahmen unserer Tätigkeit unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei der Sammlung und Sicherung von Beweismitteln, bereiten Sachverständigengutachten insbesondere zu Fragen der Kausalität und Schadensbestimmung und -quantifizierung vor und setzen Schadensersatzansprüche von Kunden, Lieferanten oder Dritten nach Bußgeldentscheidungen von nationalen Kartellbehörden oder der Europäischen Kommission („follow-on“ Verfahren) oder unabhängig von solchen Verfahren („stand-alone“ Verfahren) durch.

Juristische Lösungen für Ihre Anliegen.

Seit 30 Jahren bieten wir unseren Mandanten professionelle und kompetente Rechtsberatung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner