GOLD ZACK AG I.I.
Die Gold-Zack AG stellte im Jahre 2003 wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Diesem wurde noch im gleichen Jahre stattgegeben.
Um die Interessen aller Inhaber von Wandelschuldverschreibungen interessengerecht im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu vertreten, wurde Klaus Nieding, Vorstand der Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, vom zuständigen Amtsgericht als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bestellt. In Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter arbeitet er seitdem mit Nachdruck daran, die höchstmögliche Quote für die geschädigten Anleger zu erreichen. Zuletzt konnte im Jahre 2012 eine Vorabausschüttung an alle Inhaber von Wandelschuldverschreibungen erreicht werden, die Ihre Anteile nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter treuhänderisch übertragen hatten.
Mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens könnte zum Ende des Jahres 2013 zu rechnen sein.
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