MT-ENERGIE GMBH

Die MT-Energie GmbH ist laut eigenen Angaben „einer der führenden Hersteller von kompletten Biogasanlagen aller Größen sowie Biogas-Spezialkomponenten“. Bereits Im September 2013 wurde allerdings klar, dass das Unternehmen wirtschaftliche Probleme hat. Die Gesellschaft rutschte tief in die Verlustzone. Der Kurs der MT-Energie-Anleihe (ISIN: DE000A1MLRM7 – 8,25 Prozent – Emissionsvolumen bis 30 Millionen Euro) sank dramatisch.

Nun sollen die Anleihegläubiger massive Veränderungen der Anleihebedingungen akzeptieren und auf etliche ihrer Rechte verzichten. So sollen sie etwa einer Aufhebung ihres Sonderkündigungsrechtes bei Unterschreiten einer Mindesteigenkapitalquote von 20 Prozent und bei einem Kontrollwechsel zustimmen. Hierfür wurden die Anleihegläubiger, nachdem die für den 1. April terminierte Gläubigerversammlung aufgrund einer zu geringen Beteiligung nicht beschlussfähig war, für den 29. April erneut zu einer Anleihegläubigerversammlung eingeladen.

Für die Anleihegläubiger ist aus unserer Sicht daher spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, ihre Interessen zu bündeln. Denn nur wenn die Gläubiger mit einer Stimme sprechen, haben sie eine Chance, dass ihre Interessen im Restrukturierungsprozess gewahrt werden.

Daher besonders wichtig:
Auf der Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung steht auch die Wahl eines so genannten Gemeinsamen Vertreters. Die Möglichkeit der Einflussnahme der Anleger durch den Gemeinsamen Vertreter wird oft unterschätzt. Zudem wissen viele Anleger nicht, dass für sie persönlich dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen – die trägt die Gesellschaft.

Im Fall MT-Energie GmbH bietet die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth betroffenen Anlegern eine Vertretung ihrer Interessen auf der anstehenden Anleihegläubigerversammlung an und Rechtsanwalt Klaus Nieding wird für das Amt des Gemeinsamen Vertreters kandidieren, um die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu wahren. Anleihegläubiger können sich per E-Mail an recht@niedingbarth.de wenden. Entsprechende Vollmachtsformulare und Sperrvermerksformulare finden Sie hier.

Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern in Fällen mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. So bekleidet Nieding in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. Im aktuellen Insolvenzfall der PROKON Regenerative Energien GmbH mit 75.000 betroffenen Genussrechtsinhabern und 1,4 Milliarden Euro Gesamtanlagesumme vertritt Rechtsanwalt Nieding ebenfalls die Interessen der geschädigten Genussrechtsinhaber als Mitglied des Gläubigerausschusses.

Schritte zur Mandatserteilung:

  1. Bitte füllen Sie den unten als PDF-Download aufgeführten Fragebogen möglichst umfassend aus und senden sie ihn uns per Fax (069/ 23 85 38 – 10) oder per Mail.
  2. Das Mandat kommt erst nach entsprechender Bestätigung von Mandant und Nieding + Barth zustande. Sie werden bei uns lediglich als Geschädigter registriert.
  3. Anhand Ihrer Angaben im Fragebogen nehmen wir eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage vor und informieren Sie über die in Ihrem konkreten Fall möglichen rechtlichen Schritte sowie die bei einer Beauftragung unseres Hauses entstehenden Gebühren.
  4. Sollten Sie sich nach diesem Anschreiben zu einer Beauftragung unseres Hauses entschließen, schicken Sie uns bitte den unten als PDF-Download aufgeführten Sperrvermerk und die Vollmacht originalunterzeichnet und mit Datum versehen zu.
 

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen!

Ansprechpartner: Klaus Nieding

Klaus Nieding

Founding Partner
Vorstand
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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