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Über uns

Wir können klagen.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft hat sich seit ihrer Gründung 1994 als Litigation -Boutique etabliert und zählt zu den führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Unser historischer Schwerpunkt liegt im Bereich des Kapitalanlagerechts, den wir seit der Gründung intensiv weiterentwickelt haben. Heute verstehen wir uns als Klägerkanzlei in ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Bereits seit 1994 setzen wir uns für institutionelle und private Investoren ein – auf nationaler und internationaler Ebene. Diesbezüglich wurden bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 100 Milliarden Euro.

Wir sorgen dafür, dass geschädigte Investoren ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können. Die Kanzlei vertritt in Großschadensfällen zur Zeit mehrere tausend internationale institutionelle Investoren, wie zum Beispiel Gebietskörperschaften, Pensionskassen, Investmentfonds, Stiftungen, Versicherungen,  Investmentgesellschaften und Family Offices.

Weiter sind wir durch enge Kooperationen mit internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaften auch in der Lage für unsere Mandanten in bestimmten Fällen Ansprüche zu verfolgen, ohne dass ein finanzielles Risiko für den Mandanten besteht. In solchen Konstellationen werden die Kosten durch den Prozessfinanzierer getragen („No cure – no pay“).

Unsere Kanzlei vertritt außerdem seit Jahren Aktionäre, welche ihre Interessen unter dem Dach der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. gebündelt haben, sowie internationale Kreditinstitute und Fondsgesellschaften im Rahmen von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Auf bis zu 100 Hauptversammlungen pro Jahr üben wir die Aktionärsrechte für private und institutionelle Investoren vollumfänglich aus. Dies umfasst neben qualifizierten Redebeiträgen auch die Durchsetzung von aktienrechtlichen Sonderprüfungsanträgen, Anfechtungsklagen und Spruchverfahren. In diesem Bereich konnten wir z.B. 1998/1999 bei der Philipp Holzmann AG wegen unterlassener Information der Anleger über die finanzielle Schieflage des Konzerns das Sonderprüfungsverfahren durchsetzen, welches in Konsequenz zur Aufdeckung der Insolvenz des Konzerns führte. 2016 erreichten wir bei der Deutschen Bank AG eine Sonderprüfung wegen der Strafzahlungen für diverse Skandale, welches zur Nachbesserung diverser Versäumnisse in der Konzernberichterstattung führte. Ende 2017 und 2019 setzten wir bei der Volkswagen AG wegen des Dieselskandals zweimal rechtskräftig die Sonderprüfung durch, welche derzeit untersucht, wer in Vorstand und Aufsichtsrat ab wann welche Kenntnis vom Dieselskandal hatte. Da die staatsanwaltschaftlichen Verfahren bereits beendet sind, stellt unsere Sonderprüfung die einzige verbliebene Möglichkeit dar, den Sachverhalt für die Schadenersatzansprüche der Investoren gerichtsfest aufzuklären. Wir sind damit eine der erfolgreichsten Boutiquen im Bereich des Shareholder Activism und der effektiven Durchsetzung von Sonderprüfungsvorhaben gegenüber DAX-Konzernen in Deutschland.

Umfassende Expertise haben unsere Anwälte auch im Rahmen der Tätigkeit bei notleidenden Anleihen als Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz gesammelt. In über 100 Restrukturierungs- oder Insolvenzfällen haben Klaus Nieding, Andreas Lang und Kollegen als Gemeinsame Vertreter die Gläubiger notleidender Unternehmen vertreten. Dabei reicht die Palette von der ersten erfolgreichen Unternehmenssanierung nach dem StaRUG (Eterna Mode) bis hin zur insolvenzrechtlichen Abwicklung und Auszahlung von Insolvenzquoten bis rund 80% (Gontard & Metallbank AG I.I.).

Darüber hinaus erarbeiten wir Stellungnahmen für den Gesetzgeber im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen.

Wir sind aktiv in der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), der größten Vereinigung für Anlegerschutz Deutschlands.

Zudem unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten im Versicherungs-und Arbeitsrecht, in den Bereichen Mergers & AquisitionsPrivate EquityCorporate GovernanceDeutsches und Europäisches KartellrechtAccounting und Forensic Services sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.

Klaus Nieding

Founding Partner
Vorstand
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Peter Barth

Founding Partner

Peter Barth

Peter Barth

Founding Partner

Peter Barth

Seit 1994

setzen wir uns für institutionelle und private Investoren ein – auf nationaler und internationaler Ebene. Diesbezüglich wurden bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 100 Milliarden Euro.

Juristische Lösungen für Ihre Anliegen.

Für alle Ihre rechtlichen Bedürfnisse – mit unserem erfahrenen und engagierten Team sowie einer Erfolgsbilanz von über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Anleger- und Investorenschutz, setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein.

Unser erfahrenes Team von Anwälten und Experten

Als Litigation-Boutique mit einem erfahrenen und engagierten Team sowie einer beeindruckenden Erfolgsbilanz von über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Bereich Anleger- und Investorenschutz setzen wir uns leidenschaftlich für die Interessen unserer Mandanten ein. Unsere Spezialisierung auf anspruchsvolle Prozessführung und Rechtsstreitigkeiten unterstreicht unser Engagement für eine erstklassige rechtliche Vertretung in diesem dynamischen Rechtsfeld.

FAQ

Die Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Aktien- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Corporate Governance, Deutsches und Europäisches Kartellrecht, Versicherungsrecht, IT-Recht sowie Accounting and Forensic Services sowie Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert.

Die Kanzlei vertritt institutionelle und private Investoren, Gebietskörperschaften, Pensionskassen, Investmentfonds, Stiftungen, Family Offices,  Versicherungen, Investmentgesellschaften und internationale Kreditinstitute.

Die Kanzlei hat über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 25 Milliarden Euro.

Wir besuchen bis zu 100 Hauptversammlungen pro Jahr, um die Aktionärsrechte für private und institutionelle Investoren vollumfänglich auszuüben.

Durch enge Kooperationen mit internationalen Prozess-finanzierungsgesellschaften sind wir in der Lage, in bestimmten Fällen Ansprüche zu verfolgen, ohne dass ein finanzielles Risiko für den Mandanten besteht („No-cure-No-pay“).

Man kann uns per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf ihrer Website erreichen.

Ja, neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Anlegerschutz bieten wir unseren Mandanten auch umfassende Beratung und Unterstützung im Jagd- und Waffenrecht. Klaus Nieding, Andreas Lang sowie Wolfgang Schärfe sind selbst passionierte Jäger. Klaus Nieding ist zudem ehrenamtlich als Bundesschatzmeister des Deutschen Jagdverbandes und als Justiziar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz tätig.

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