Corporate Governance

Unternehmensführung.
Verantwortung.
Ethik.

Corporate Governance beschäftigt sich mit der Art und Weise, wie Unternehmen geführt und kontrolliert werden, um langfristigen Erfolg und nachhaltige Wertschöpfung für alle Stakeholder zu gewährleisten. Es beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Mechanismen, die sicherstellen, dass ein Unternehmen in Übereinstimmung mit den Interessen der Aktionäre und anderen Interessengruppen wie Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und der Gesellschaft als Ganzes geführt wird.

Ein zentrales Element von Corporate Governance ist die Schaffung einer klaren Struktur und Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist für die operative Geschäftsführung zuständig und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Unternehmensstrategie und -ziele. Der Aufsichtsrat hingegen ist für die Überwachung der Geschäftsführung und die Kontrolle der Entscheidungen des Vorstands zuständig. Er hat die Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder zu schützen und sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Compliance-Regeln handelt.

Neben der Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist die Transparenz ein weiteres wichtiges Element der Corporate Governance. Unternehmen sollten ihren Aktionären und anderen Stakeholdern umfassende Informationen zur Verfügung stellen, um eine offene und transparente Kommunikation zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Veröffentlichung von Geschäftsberichten, die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen und Interessenkonflikten sowie die Einrichtung von Ausschüssen, die sich mit spezifischen Themen wie Vergütungsfragen oder der Überwachung von Risiken beschäftigen. Eine gute Corporate Governance ist ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und trägt dazu bei, das Vertrauen der Aktionäre und anderer Stakeholder in das Unternehmen und das Finanzsystem insgesamt zu stärken.

Ethik in der Unternehmensführung.

Waage auf einem Tisch

Wir haben uns auf das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht und Corporate Governance spezialisiert. Dabei stehen wir unseren Mandanten mit juristischem Know-how und umfangreichem Erfahrungsschatz zur Seite.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören unter anderem Konzernneu- und -umstrukturierungen, Verschmelzungen, Ausgliederung von Unternehmensbereichen und die Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen. Die Kanzlei berät auch bei Börsengängen in allen Segmenten der Deutschen Börse AG und bei den Regionalbörsen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Corporate Governance-Beratung, bei der wir unseren Mandanten bei Fragen zur Unternehmensführung und -kontrolle unterstützen. Auch die Gestaltung von Unternehmensverträgen gehört zum Leistungsportfolio der Kanzlei.

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