PHOENIX SCHADEN (PIA)
Es geht um einen der größten Betrugsfälle des Deutschen Kapitalmarktes der letzten Jahrzehnte:
Am 11. März 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt.
Am 15. März 2005 hat die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt. Am 01. Juli 2005 hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bereits davor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche aufgenommen. Groben Schätzungen zufolge könnten vorliegend Anlegerschäden von bis zu 800 Mio. EUR eingetreten sein. Zwei verantwortliche Personen der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden festgenommen. Ihnen wird Betrug in mehreren tausend Fällen vorgeworfen.
Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte vertritt die Interessen der Geschädigten gegenüber der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Von der EdW sind erhebliche Rückzahlungen an die von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten geflossen. Das Verfahren gegen die EdW ist abgeschlossen. Aus dem Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden dagegen noch Zahlungen erwartet.
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