ALLGEMEINE HYPOTHEKENBANK RHEINBODEN AG (AHBR)
Die Kanzlei Nieding + Barth hat Klagen gegen die AHBR wegen der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Anleger für Verluste aus den Derivatgeschäften der Bank eingereicht.
Die AHBR war 2006 vom US-Investor Lone Star gekauft worden, der die Anleger an den Verlusten des Instituts beteiligte.
Ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlagemusterverfahrensgesetz (KapMuG) ist aktuell beim OLG Frankfurt am Main anhängig. Dieses ist für Mitte 2013 terminiert. Laut Erklärung des AHBR-Vorstands vom 27.4.2006 wurden für die erheblichen Verluste der Bank, die aus rechtswidrigen Zinsderivatgeschäften stammen, Genussrechtskapital in Höhe von € 359,8 Mio. in Anspruch genommen. Da hiervon viele tausend Genussscheininhaber (Namens- und Inhabergenussscheine) betroffen sind, kommt der Entscheidung über den Musterfeststellungsantrag daher Bedeutung über den einzelnen Rechtsstreit hinaus für andere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten zu.
www.arge-ahbr.de
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