IVG SCHADEN

Anleihegläubiger der IVG AG sollten sich für die geplante Sanierung organisieren
Der Aktienkurs der IVG Immobilien AG befindet sich seit geraumer Zeit auf Talfahrt. Von dem im April 2007 erreichten Höchstwert von knapp 35 Euro ist das Papier meilenweit entfernt. Aktuell wird rund 0,50 Euro pro Anteilsschein gezahlt. Kein Wunder: Das Jahr 2012 schloss IVG mit einem Nettoverlust von knapp 100 Millionen Euro ab, die Gesamtverschuldung summierte sich Ende 2012 auf 4,23 Milliarden Euro, was einer Verschuldungs- quote von 70,6 Prozent entspricht. Aber auch die Anleihegläubiger sind massiv von den Problemen betroffen.

Frankfurt, 08. Mai 2013 – Am 27.03.2013 kündigte die IVG Immobilien AG die Vertagung der Hauptversammlung an. Als Grund gab das Unternehmen an, man wolle ein „ganzheitliches Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Finanzierung der Gesellschaft“ erarbeiten. Kein Wunder, musste die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 doch ein Minus von rund 98 Millionen Euro ausweisen bei einer Gesamtverschuldung von 4,23 Milliarden Euro, was einer Verschuldungsquote von 70,6 Prozent entspricht.

Neben den Aktionären, die einen stetigen Kursverfall hinnehmen mussten, sind auch die Anleihegläubiger massiv betroffen. So bleiben etwa die Zahlungen für eine Hybridanleihe (WKN: A0JQMH, ISIN: DE000A0JQMH5) weiterhin aus. Die im Mai 2006 emittierte, 400 Millionen Euro schwere Anleihe wurde auf unbestimmte Zeit begeben. Eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit besteht für die Anleihegläubiger nicht. Das Papier ist nachrangig gegenüber sämtlichen zukünftigen und gegenwärtigen Verbindlichkeiten der Emittentin, was zur Folge hat, dass im Falle der Insolvenz der IVG AG, Inhaber dieser Anleihe nicht mit einer Rückzahlung zu rechnen hätten, bevor nicht sämtliche andere Gläubiger der Gesellschaft in voller Höhe befriedigt wurden. Im Jahre 2014 werden zudem weitere Rückzahlungen an Wandelanleihegläubiger und Verpflichtungen aus Krediten fällig.

„Bei den drohenden Rückzahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe hat die IVG AG wohl, wenn sie überleben möchte, kaum eine andere Wahl, als Schulden in Aktien umzuwandeln. Die Gläubiger sollten sich daher frühzeitig organisieren und eine Gläubigerversammlung einberufen, um Ihre Interessen bei dem vom Vorstand geplanten Finanzierungskonzept durchzusetzen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Es dürfe zu keiner einseitigen Benachteiligung von Anleihegläubigern kommen, so Nieding.

Darüber hinaus hat die IVG AG 2007 eine sogenannte Wandelanleihe begeben. Das Emissionsvolumen der Wandelanleihe betrug ebenfalls 400 Millionen Euro. Die Laufzeit endet am 29.03.2017. Mit einer Frist von 10 Tagen, mit Wirkung zum 29.03.2014, können die Inhaber der Wandelanleihe diese jedoch kündigen.

Interessierte Anleihegläubiger können sich für weitere Informationen unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de registrieren lassen.

Ansprechpartner: Klaus Nieding

Klaus Nieding

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