Gewerblicher Rechtsschutz

Wettbewerb.
Marken.
Patent.

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Teilbereich des gewerblichen Rechts und umfasst insbesondere das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht. Ziel des Gewerblichen Rechtsschutzes ist es, den Schutz geistigen Eigentums und einen fairen Wettbewerb auf dem Markt zu gewährleisten.

Das Markenrecht schützt Marken, die als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen dienen. Hierbei geht es insbesondere darum, die Verwendung ähnlicher oder identischer Kennzeichen durch Dritte zu verhindern und die Unterscheidungskraft einer Marke zu erhalten.

Das Patentrecht schützt Erfindungen, die technisch neu und erfinderisch sind. Ein Patent gewährt dem Inhaber ein exklusives Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit und schützt somit vor Nachahmungen durch Dritte.

Das Gebrauchsmusterrecht schützt neuartige und erfinderische technische Lösungen, die für eine begrenzte Zeit vor Nachahmungen durch Dritte geschützt sind.

Das Designrecht schützt das ästhetische Erscheinungsbild eines Produkts und verhindert, dass Dritte ähnliche Designs verwenden.

Das Wettbewerbsrecht regelt den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, insbesondere durch Irreführung, Verwechslungsgefahr oder Imitationen.

Spezialisten für Gewerblichen Rechtsschutz.

Waage auf einem Tisch

Im Rahmen des Gewerblichen Rechtsschutzes berät und vertritt Nieding + Barth Unternehmen und Einzelpersonen in allen Fragen des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts. Hierbei umfasst das Tätigkeitsfeld beispielsweise die Registrierung von Marken, die Durchsetzung von Patentansprüchen, die Abwehr von Wettbewerbsverstößen oder die Vertretung in Gerichtsverfahren. Hierbei deckt die Kanzlei ein breites Spektrum an Themen ab, die für Unternehmen und Einzelpersonen von großer Bedeutung sind.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf dem Bereich der Marken. Hier berät Nieding + Barth seine Mandanten bei der Anmeldung und Überwachung von Marken sowie bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Auch die Registrierung und der Schutz von Domains gehören zum Leistungsangebot der Kanzlei.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Geschmacksmusterrecht. Nieding + Barth berät in Fragen der Anmeldung und Überwachung von Geschmacksmustern und vertritt seine Mandanten in Widerspruchs- und Löschungsverfahren .

Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts bietet die Kanzlei umfassende Beratung an. Hierzu gehört unter anderem die Beratung bei Werbemaßnahmen sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nieding + Barth berät zudem bei Fragen zur Abwerbung von Angestellten sowie zum Schutz von Vertriebssystemen .

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