Gründungsberater haften für mangelhafte Leistung

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Klaus Nieding: „Gescheiterte Unternehmer sollten prüfen lassen, ob sie den Gründungsberater hinsichtlich eines aufgenommenen Existenzgründungsdarlehens in die
Haftung nehmen können.“


Frankfurt, 02. April 2020 – Wer sein eigenes Unternehmen gründet, geht in der Regel
ein hohes finanzielles Risiko ein. Kein Wunder, dass viele potenzielle Gründerinnen
und Gründer vor der Entscheidung einen spezialisierten Berater hinzuziehen. „Leider
gibt es in diesem Berufsfeld durchaus schwarze Schafe, die dann etwa Gutachten erstellen, die das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen – gegen hohe Gebühren
versteht sich. Oft wird den Gründungswilligen dabei nur gesagt, was sie hören wollen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth RechtsanwaltsAG. Wird auf Basis einer derart mangelhaften Beratung ein Existenzgründungsdarlehen aufgenommen, bleibt vom Traum der Selbstständigkeit am Ende oft nur Schulden. „Das Darlehen muss auch dann bedient werden, wenn die Selbstständigkeit
scheitert“, warnt Niedings Kollege Andreas M. Lang. In solchen Fällen gebe es aber
durchaus die Möglichkeit, den Gründungsberater für die Tilgung des Kredits in Haftung zu nehmen. „Das zeigen eine ganze Reihe gerichtlicher Entscheidungen“, so
Lang.


Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) definierte die Pflichten des Existenzgründungsberaters in Form einer Negativabgrenzung dahingehend, dass die Verpflichtung besteht, den Vertragspartner über die allgemeinen Risiken einer beruflichen
Selbständigkeit aufzuklären und für das konkret geplante Unternehmen eine umfassende Kalkulation zu erstellen (Urteil vom 18.08.2016). Ähnliche Urteile gab es auch
schon in Frankfurt (OLG-Urteil vom 03.06.2016) oder in Düsseldorf (OLG-Urteil vom
25.10.2013). Das OLG Celle wiederum hat in einem Urteil ein von einer Unternehmensberatung vorgelegtes Sanierungsgutachten für nahezu wertlos erachtet, weil
darin etliche notwendige Inhalte einer Betriebsanalyse fehlten, so die Analyse der
konkreten Markt- und Wettbewerbsposition, ein Stärke- Schwäche-Profil mit spezifischen Kennzahlen sowie wesentliche Aspekte des Marketings.


„Vor diesem Hintergrund sollten gescheiterte Unternehmer nicht einfach ihre Situation hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob Ansatzpunkte bestehen, den Existenzgründungsberater hinsichtlich des aufgenommenen Existenzgründungsdarlehen in
Anspruch zu nehmen“, sagt Nieding. In nicht wenigen Fällen bestehe dann die Chance
für den Unternehmer auf einen zweiten Anlauf.

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