Musterverfahren gegen Porsche SE beginnt in Stuttgart

Klaus Nieding: „Jetzt wird endlich gerichtlich geklärt, ob die Porsche SE im Rahmen der
Ad-hoc-Publizität über Vorgänge bei der Volkswagen hätte berichten müssen.“


Frankfurt, 28. Juli 2021 –

Ab heute steht die Porsche Automobil Holding SE vor Gericht.
In dem Verfahren, das nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)
geführt wird, soll exemplarisch am Fall eines Musterklägers geklärt werden, ob das
Unternehmen seine Aktionäre zu spät über den VW-Dieselskandal informiert hat. „Es war
ein langer, harter Weg. Wir mussten bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, um zu
erreichen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart das KapMuG-Verfahren zulässt“,
sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die
auch den Musterkläger anwaltlich vertritt. Lange hatte das OLG den Fall mit dem Hinweis,
dass es ja bereits ein KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen gibt, mehr verschleppt als
bearbeitet.


„Jetzt wird endlich gerichtlich geklärt, ob die Porsche SE im Rahmen der Ad-hoc-Publizität
über Vorgänge bei der Volkswagen AG hätte berichten müssen und ob Wissen
insbesondere des damaligen VW- und Porsche-Vorstandsvorsitzenden Martin
Winterkorn aufgrund seines Doppelvorstandsmandates auch der Porsche SE
zuzurechnen ist“, erklärt Nieding.


Dem Verfahren liegt zugrunde, dass 2016 und 2017 eine Vielzahl von Porsche-Aktionären
vor dem Landgericht Stuttgart Schadensersatzklagen gegen Porsche erhoben haben. Die
Begründung: Die Porsche Holding SE habe ihre Ad-hoc-Mitteilungspflichten in
Zusammenhang mit den Vorgängen um die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des
Volkswagen-Konzerns und mit den Umständen der Aufdeckung dieser Vorgänge in den
Jahren 2014 und 2015 bereits vor der tatsächlichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.
September 2015 verletzt. „Wenn die Mitteilung früher gekommen wäre, was eindeutig
geboten gewesen wäre, wären die Aktien entweder gar nicht oder zu einem deutlich
niedrigeren Kurs erworben worden“, erklärt Nieding.


Neben der Musterklägerin Wolverhampton City Council (WCC) vertritt die Kanzlei
Nieding + Barth eine große Zahl institutioneller Anleger aus dem In- und Ausland sowie
private Anleger, die durch die Porsche Automobil Holding SE geschädigt wurden.
Insgesamt beträgt die von der Kanzlei vertretene Schadenssumme rund 900 Millionen

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