Presseinformation – 22.02.2019″Daimlergate“ – Auch Daimler-Aktionäre können Schadensersatzfordern!

Foto von Büchern

Frankfurt, 22.02.2019 – Der Skandal rund um den Einsatz von Abgasabschalteinrichtungen (Defeat Devices) ist schon lange nicht mehr auf den Volkswagen-Konzern
beschränkt. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG in mehreren Fällen
zu Schadenersatzzahlungen an Autokäufer verurteilt (u.a. AZ. 23 O 178/18) – wegen
Einsatzes genau solcher Manipulationssoftware in der Motorenbaureihe OM 651.
„Diese neuen Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, betrachtet man allerdings
alle bisher bekannten Fakten in der Gesamtschau, drängt sich der Eindruck auf, dass
Daimler zum einen eine solche Software im Einsatz hatte, und zum anderen, dass
der Kapitalmarkt – genau wie von Volkswagen – deutlich zu spät darüber informiert
wurde“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten
Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Daraus folgen natürlich Schadenersatzansprüche von Daimler-Aktionären“, so Nieding weiter.


Untermauert wird diese Einschätzung nicht zuletzt durch eine Aussage des Bundesverkehrsministeriums vom 11.06.2018, wonach auch die Daimler AG verbotene
Software zur Abgaskontrolle eingesetzt hat. Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer erklärte: „Der Bund wird für deutschlandweit 238.000 Daimler-Fahrzeuge
wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf
anordnen. Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen. Dabei handelt es
sich neben dem Vito insbesondere um die Volumen-Modelle GLC 220d und C
220d.“ „Über diesen Zusammenhang hätte die Daimler AG den Kapitalmarkt bereits
Anfang 2014 – also im Produktionszeitraum der beanstandeten Fahrzeuge – informieren müssen, was sie jedoch unterlassen hat“, sagt Nieding.


Die für Motoren der Baureihe OM 651 beantragte EG-Typengenehmigung wurde
zudem unter Voraussetzungen erteilt, die der Zulassung eigentlich entgegenstanden. „Damit sind schon die im Geschäftsbericht 2011 angepriesenen Errungenschaften dieses Motors nicht korrekt“, erläutert Nieding.


Damals hieß es: Die mit der BLUETEC-Technologie ausgestatteten Pkw erfüllen die
strengsten Abgasnormen und sind die saubersten Diesel-Pkw der Welt (Geschäftsbericht 2011, S. 94).
„Rückblickend betrachtet hat die Daimler AG im Geschäftsbericht also eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation veröffentlicht. Das hätte schnellstmöglich berichtigt
werden müssen“, sagt Nieding. Dabei sei juristisch nicht entscheidend, ob Vorstandschef Dieter Zetsche von dem Vorgang gewusst habe. „Die Daimler AG muss
sich auch die Kenntnis und das Kennenmüssen von Umständen außerhalb der direkten Zuständigkeit ihres Vorstandsvorsitzenden zurechnen lassen. Außerdem hatte
Herr Zetsche in einem Interview kurz nach Bekanntwerden der Manipulationen bei
der Volkswagen AG erläutert, dass er in alle Entwicklungsprojekte eingebunden ist“,
erklärt Nieding.

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