Beratung im Zusammenhang mit Russischen Staatsanleihen

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Beratung im Zusammenhang mit Russischen Staatsanleihen


Klaus Nieding: „Inhaber von russischen Staatsanleihen sollten schon jetzt ihre Rechte und
Möglichkeiten prüfen lassen, um im Ernstfall vermeidbare Schäden abwenden zu können.“
Frankfurt, 18. März 2022 –

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist in vollem Gange und die
internationale Gemeinschaft hat schwere Sanktionen gegen Russland verhängt, worunter
insbesondere auch der Ausschluss russischer Kreditinstitute aus dem BankenKommunikationsnetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)
gehört. Hierdurch können die ausgeschlossenen Kreditinstitute praktisch nicht mehr am
internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen und insbesondere auch keine Zahlungen ins Ausland
mehr tätigen. Ebenfalls wird die russische Landeswirtschaft durch die Sanktionen stark in
Mitleidenschaft gezogen – es steht auch die Befürchtung eines Staatsbankrotts im Raume.
Daraus entstehen potentielle Probleme für institutionelle Investoren und Privatanleger, insbesondere
solche, die in russische Staatsanleihen investiert haben. Hier wird derzeit nicht nur die Frage diskutiert,
wie Russland die nunmehr fälligen Zinszahlungen an die Investoren erbringen kann, wenn dessen
Kreditinstitute nicht mehr an SWIFT angeschlossen sind. Ferner besteht auch das Risiko, dass Russland
in Zukunft nicht mehr willens oder in der Lage sein wird, die laufenden Zinszahlungen an die Inhaber
von Staatsanleihen zu zahlen.
Die rechtliche Beurteilung dieser Sachlage ist kompliziert, da sie nicht nur im Einzelfall zu erfolgen hat
sondern auch schwierige Problemstellungen rechtlicher und tatsächlicher Art betrifft. Einige russische
Staatsanleihen unterliegen dem englischen Recht und sehen mitunter für den Investor nachteilige
Regelungen zur Behandlung von Zahlungsausfällen vor. Fraglich ist auch, welche Möglichkeiten für
einen Investor bestehen, wenn Russland seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, entweder
weil Russland zahlungsunfähig wird oder seinen Kreditinstituten die Teilnahme am SWIFT-System
versagt bleibt. Sollte sich das Risiko eines Zahlungsausfalls realisieren, stellen sich zudem
Anschlussproblematiken wie die der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den russischen Staat.
In solchen Situationen benötigen Investoren kompetente Beratung im Vorfeld sowie eine
schlagkräftige Vertretung im Schadensfall. „Schlägt die Situation zum Nachteil der Investoren um,
werden die Unvorbereiteten gnadenlos abgestraft – man muss hier alle Register ziehen, um Verluste so
gering wie möglich zu halten“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth.
Die Kanzlei Nieding+Barth berät seit vielen Jahren erfolgreich private und institutionelle Investoren bei
komplexen Problemlagen im Zusammenhang mit Kapitalmarktprodukten. Gerne unterstützen wir
auch Sie!

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