DEUTSCHE TELEKOM AG

Die Kanzlei Nieding + Barth macht Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug aus dem Börsengang der Deutschen Telekom AG gegen die Deutsche Telekom AG, die KfW Bank und die Bundesrepublik Deutschland geltend. Die gerichtlichen Verfahren werden aktuell höchstrichterlich überprüft. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

Ansprechpartner: Klaus Nieding

Klaus Nieding

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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