SWAP-GESCHÄFTE

Die Kanzlei Nieding + Barth macht Schadenersatzansprüche mittelständischer Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und private Investoren wegen verlustreicher Swap-Geschäfte gegen die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank, die Commerzbank, die DZ Bank und weitere andere Banken geltend. Insbesondere geht es um Zinsswaps, Cross Currency Swaps, DB Balanced Currency Harvest Index Swaps, Spread-Ladder-Swaps und DB Long Short Momentum Index Swaps.

Hierbei wurden in zahlreichen Fällen Schadensersatzansprüche erfolgreich gerichtlich geltend gemacht.

Klaus Nieding

Founding Partner
Vorstand
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ansprechpartner: Klaus Nieding

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