WGF SCHADEN – WESTFÄLISCHE GRUNDBESITZ FINANZVERWALTUNG AG

Am 11.12.2012 hat die Westfälische Grundbesitz Finanzverwaltung AG (nachfolgend: WGF) einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 vorgelegt, welcher einen bilanziellen Verlust von ca. EUR 71,3 Mio. auswies. Ebenfalls am 11.12.2012 hat die WGF beim Amtsgericht Düsseldorf, Aktz. 505 IN 269/12, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dem Antrag hat das Insolvenzgericht am 12.12.2012 stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde zum sogenannten vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging eine verzögerte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 voraus. Mit Aufnahme der Hypothekenanleihen und der Genussscheine in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf hatte sich die WGF gegenüber dem Börsenbetreiber verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Ende eines jeden Geschäftsjahres einen testierten Jahresabschluss zu veröffentlichen. Hiernach hätte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 bis zum 01.07.2012 veröffentlicht werden müssen. Eine entsprechende Veröffentlichung unterblieb jedoch. 



Am 30.10.2012 wurde der WGF seitens der Börse Düsseldorf eine Nachfrist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 bis zum 30.11.2012 gesetzt. Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist wurde die Aussetzung des Handels an der Börse Düsseldorf angedroht. Mit Kundeninformation vom 31.10.2012 hat die WGF mitgeteilt, dass sich der Jahresabschluss 2011 in der finalen Abstimmung mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer befinde. Man werde die von der Börse Düsseldorf gesetzte Frist einhalten und den Jahresabschluss 2011 sowie den Halbjahresbericht 2012 in der zweiten Novemberhälfte publizieren.



Tatsächlich hat die WGF die Frist zum 30.11.2012 nicht eingehalten, sondern in einer Kundeninformation vom gleichen Tage mitgeteilt, dass wegen notwendiger Abschlussarbeiten der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer dazu erforderlichen Aufsichtsratssitzung der Jahresabschluss 2011 erst am 10.12.2012 veröffentlicht werde. In Folge setzte die Börse Düsseldorf den Handel wie angekündigt aus, was auch Auswirkungen auf die Kurse an den anderen Börsenplätzen hatte.

Es ist unser Ziel, die Eigenverwaltung aufzuheben und einen klassischen Insolvenzverwalter einzusetzen. Daneben ist es unser Ziel, gegenüber dem Insolvenzgericht die Bestellung eines Gläubigerausschusses durchzusetzen, um eine effiziente Vertretung und sachgerechte Bündelung der Interessen der Vielzahl von Gläubigern sicherzustellen und möglichst eine substanzielle Quote für die betroffenen Anleihebesitzer zu erzielen.

Darüber hinaus versuchen wir, weitere Verantwortliche für die den Anlegern entstandenen Schäden zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Hierzu haben wir gegen den Vorstand der WGF bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Strafanzeige erstattet.

Die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth rät dringend dazu, schnellstens die eigenen Ansprüche zu sichern.

www.wgf-schaden.de

Ansprechpartner: Klaus Nieding und Andreas Lang

Klaus Nieding

Founding Partner
Vorstand
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

ANDREAS M. LANG,
LL.M.

Partner
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