Sonntag, 24. September 2023

Bank- und Kapitalmarktrecht

In den vergangenen Jahren hat das Bank- und Kapitalmarktrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gründe sind  unter anderem die Entwicklung immer komplexerer Anlagevehikel, die kürzer werdenden zeitlichen Abstände zwischen den Finanz- und Wirtschaftzkrisen sowie die damit verbundene steigende Insolvenzgefahr auch für Aktiengesellschaften.

Das Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrechts ist sehr breit. Es reicht von der fehlerhaften Anlageberatung über Prospekthaftungsansprüche und Shareholder Activism bis hin zur Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzfall.

Hier einige Beispiele für von der Kanzlei Nieding + Barth im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht betreute Mandate für institutionelle Investoren und/oder Privatanleger:

Massenverfahren
Shareholder Activism
Geschlossene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds
Unternehmerische Beteiligungen
Vertretung im Insolvenzrecht
Banken und Sparkassen
Grauer Kapitalmarkt

  • Massenverfahren (u.a. Deutsche Telekom AG, Phoenix Kapitaldienst GmbH, Euro-Gruppe, AMIS-Gruppe, Gontard & MetallBank AG i.I., Gold-Zack AG i.I., etc.)

    1. Prospekthaftung
    2. Schadensersatz z. B. wegen Kapitalanlagebetrug 
    3. Vertretung im Insolvenzverfahren/Gläubigerausschuss 
    4. Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz
  • Shareholder Activism

    Wir vertreten private und institutionelle Aktionäre in jährlich rund 150 Hauptversammlungen (HV) und nehmen dabei aktiv alle Aktionärsrechte wahr.

    Dazu zählen :
    1. Stimmrechtsvertretung in der HV/Redebeiträge
    2. Sonderprüfungsanträge 
    3. Squeeze-Out-Beratung 
    4. Vertretung in aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Erzielung höherer Abfindungen 
    5. Wahrnehmung der Aktionärsrechte in Umwandlungs- und Verschmelzungsfällen 
    6. Corporate Governance Beratung 
    7. Beratung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen
  • Geschlossene Immobilienfonds (Dreiländer-Fonds, Falk-Fonds, u.a.) sowie darlehensfinanzierte "Schrottimmobilien"

    1. Fehlerhafte Anlageberatung
    2. Prospekthaftung 
    3. Widerruf / Kündigung der Anteile 
    4. Abwehr von Nachschussforderungen 
    5. Vertretung in Gesellschaftsversammlungen 
    6. Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Offene Immobilienfonds

    1. Verstoß gegen den Investmentvertrag
    2. Prospekthaftung 
    3. Fehlerhafte Anlageberatung
  • Unternehmerische Beteiligungen (u.a. Göttinger Gruppe, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, Südwest Renta)

    1. Fehlerhafte Anlageberatung
    2. Prospekthaftung 
    3. Widerruf / Kündigung der Anteile 
    4. Abwehr von Nachschussforderungen 
    5. Abwehr von nachteiligen Gesellschafterbeschlüssen 
    6. Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
  • Vertretung im Insolvenzverfahren

    1. Investmentfonds (Wertpapierfonds, Aktienfonds, Rentenfonds, Optionsfonds, "Neuer-Markt-Fonds", etc.)
    2. Verletzung des Investmentvertrages 
    3. Prospekthaftung 
    4. Fehlerhafte Anlageberatung
  • Banken und Sparkassen

    1. Fehlerhafte Anlageberatung
    2. Fehlerhafte Vermögensverwaltung 
    3. Fehlerhafte Darlehenskündigungen 
    4. Fehlerhafte Bürgschaften 
    5. Verstöße gegen das Scheck- und Wechselgesetz 
    6. Darlehensfinanzierte Fondsanteile / Schrottimmobilien 
    7. Haustürwiderruf 
    8. Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Grauer Kapitalmarkt

    1. Fehlerhafte Anlageberatung
    2. Fehlerhafte Vermögensverwaltung 
    3. Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug, Untreue und Unterschlagung

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Ihr Ansprchpartner: Klaus Nieding

 

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