Sonntag, 24. September 2023

Swap-Geschäfte

Die Kanzlei Nieding + Barth macht Schadenersatzansprüche mittelständischer Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und private Investoren wegen verlustreicher Swap-Geschäfte gegen die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank, die Commerzbank, die DZ Bank und weitere andere Banken geltend. Insbesondere geht es um Zinsswaps, Cross Currency Swaps, DB Balanced Currency Harvest Index Swaps, Spread-Ladder-Swaps und DB Long Short Momentum Index Swaps.

Hierbei wurden in zahlreichen Fällen Schadensersatzansprüche erfolgreich gerichtlich geltend gemacht.

Ansprechpartner: Klaus Nieding

Diese Website benutzt nur die essenziellen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.